METZINGEN. Das Wort Deal wird vom Gericht ganz allgemein nicht gerne gehört. Schon gar nicht, wenn es um einen Dealer geht. Deshalb war es das Ergebnis eines »Vorgesprächs«, was dem Prozess gegen einen 21-jährigen gewerbsmäßigen Metzinger Drogenhändler nach zögerlichem Beginn plötzlichen Schwung verlieh. Der junge Mann wurde vom Jugendschöffengericht Reutlingen zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten auf Bewährung verurteilt. Darüber hinaus ist eine Geldauflage von 300 Euro fällig. Vor allem aber muss sich der 21-Jährige den Weisungen von Bewährungs- und Drogenhilfe beugen, was eine Therapie angeht.
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