METZINGEN/REUTLINGEN. Den defekten Toaster, den durchgebrannten Computer und anderen Elektro- und Elektronikschrott aus privaten Haushalten sollen die Gerätehersteller ab August 2005 kostenlos zurücknehmen müssen. Dies schreiben zwei EU-Richtlinien vor, die bis dahin in nationales Recht umgesetzt sein sollen, die zum einen Sammlung, Erfassung und umweltverträgliche Entsorgung sämtlicher Elektro-Altgeräte regeln. Die zweite Richtlinie schreibt ein Verbot für Schadstoffe vor, für die's natürlich Ausnahmen gibt.
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