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Aktuell Ernte

In Reutlingen und Region ist Pflücken von Obst nur an markierten Bäumen erlaubt

Streuobstwiese in Belsen.
Streuobstwiese in Belsen. Foto: Jürgen Meyer
Streuobstwiese in Belsen.
Foto: Jürgen Meyer

KREISE REUTLINGEN/TÜBINGEN. Wer frisches Obst selber ernten möchte, findet im Streuobstparadies viele Möglichkeiten dies legal zu tun. Die Erntezeit bei Apfel, Birne und Zwetschge steht kurz bevor und die Wiesenbewirtschafter freuen sich auf den Lohn ihrer Arbeit, denn Wiesenpflege, Baumschnitt, Nachpflanzung und Mahd machen Freude, sind aber auch zeitintensiv. Leider ist immer wieder zu sehen, dass andere – im Wortsinn – die Früchte dieser Arbeit genießen und unerlaubt und teils großflächig Bäume abernten. Manchen mag gar nicht bewusst sein, dass es sich hierbei um eine Straftat handelt, das Wort »Mundraub« ist noch immer gängig und wird als »Kavaliersdelikt« angesehen.

Heutzutage wird ein Mundraub als Diebstahl im Sinne des Paragrafen 242 StGB gewertet, der immerhin mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Früchte – selbst die am Wegesrand – stehen im Eigentum eines anderen. Der Straftatbestand ist damit ohne Weiteres erfüllt. Wird man erwischt, ist die Beweisbarkeit der Tat in der Regel ebenso kein Problem.

Mit farbigen Bändern markiert

Aber es gibt einige Alternativen für alle, die Freude an der Ernte von frischem Obst haben. In vielen Regionen hat sich die Markierung mit farbigen Bändern durchgesetzt, die anzeigen, an welchen Bäumen nach Herzenslust geerntet werden darf. Zudem hat der Verein Schwäbisches Streuobstparadies auf seiner Homepage www.streuobstparadies.de die sogenannte »Streuobstwiesenbörse« veröffentlicht, auf welcher kostenfrei Inserate aufgegeben werden können.

Für alle Wiesenbesitzer, die übers Thema Mundraub aufklären möchten, hat der Verein zudem ein wetterfestes Schild in A5-Größe erstellen lassen, das an einem Pflanzpfahl auf der Wiese angebracht werden kann. Es macht darauf aufmerksam, dass die Entwendung des Obstes Diebstahl ist und verweist zugleich über einen QR-Code auf die Seite des Schwäbisches Streuobstparadieses, wo die legalen Erntemöglichkeiten aufgezeigt werden. Das Schild kann zum Preis von fünf Euro zuzüglich Porto in der Geschäftsstelle bezogen werden. (em)

kontakt@streuobstparadies.de