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»Ich habe nicht nachgedacht, es war zu leicht«

BAD URACH. Die Versuchung war für die 29-jährige Mitarbeiterin einer Ermstalkommune einfach zu groß: Zwischen den Jahren 2005 und 2006 bediente sie sich zwölf Monate lang regelmäßig an den Einnahmen der Büchereikasse, die sie bei der Bank abzuliefern hatte. Für diese Veruntreuung in neun Fällen wurde sie nun vom Bad Uracher Amtsrichter Jens Altemeier zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen a 30 Euro verurteilt.

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