METZINGEN. »Alles im Rahmen« - so könnten die Geschwindigkeitskontrollen der städtischen Verkehrsüberwacher überschrieben sein. An drei Stellen und drei Tagen haben sie gemessen, gab der Erste Bürgermeister Patrick Hubertz im Gemeinderat bekannt. Beim ersten Check kamen 60 Fahrzeuge vors Tempomessgerät, ein einziges (1,7 Prozent) lag über den hier erlaubten 30 Stundenkilometern, mit 46 Sachen allerdings recht deutlich. Das setzt ein saftiges Bußgeld in Höhe von 70 Euro.
Verwarnt werden auch die 14 Chauffeure oder Halter der Autos, die beim zweiten Geschwindigkeitscheck in den Blitzer gefahren sind. Der schwerste Sünder brachte es auf Tempo 58; ihn erwarten 180 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Genau 243 Fahrzeuge waren kontrolliert worden, 5,7 Prozent von ihnen zu schnell. 4,6 Prozent waren es bei der dritten Messung, macht zehn Verwarnungen von 216 Fahrzeugen. Das schnellste hatte 47 Sachen auf dem Tacho.
Zeitweise kein Durchkommen im Weinberg
Die (äußere) Heerstraße wird oft als Schleichweg von der Metzinger/Neuhäuser Ortsdurchfahrt (B 28 alt) zur Noyon-Allee (B 313) genutzt, kann dadurch doch die Ampel beim Polizeirevier umfahren werden. Anwohner in den Gebieten Ösch und Amtäcker-Brühl haben den Mehrverkehr allerdings zu tragen und beklagen immer wieder, dass zu schnell gefahren wird.
Gar nicht öffentlich befahren werden dürfen die Feldwege im Metzinger Weinberg. Doch "der Verkehr dort nimmt stark zu, vor allem auf dem untersten Feldweg"", beklagte FWV-Stadtrat Robert Bahnmüller, der als einer von drei Profi-Wengertern der Weingärtner-Genossenschaft Metzingen-Neuhausen regelmäßig in den Weinberg muss. Nach Bahnmüllers Informationen wird dort so viel gefahren und am Wegrand geparkt, dass "die Weinbergbesitzer nicht mehr durchkommen". Damit nicht genug: "Manche mussten sich auch noch anpampen lassen." Oberbürgermeisterin Carmen Haberstroh will der Bitte des einzigen Oenologen im Gemeinderat nachkommen und mit der Stadtverwaltung auf eine Besserung der Verkehrsverhältnisse im Weinberg hinwirken: "Wir gucken danach." (GEA)