Gescheitert in letzter Instanz: Reiterhofbesitzer muss wegen Vergewaltigung in Haft
KREIS REUTLINGEN. Ein 48-jähriger Besitzer eines Reiterhofes in einer nördlichen Kreisgemeinde muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart jetzt seine Haft antreten. Die Stuttgarter Richter wiesen in letzter Instanz eine Revision des Mannes gegen ein Urteil des Landgerichts Tübingen ab. In Tübingen war der Mann in zweiter Instanz wegen der Vergewaltigung einer seinerzeit 16-jährigen Jugendlichen zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Davor hatte ihn bereits das Amtsgericht Reutlingen wegen der Tat zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Gegen das Reutlinger Urteil war der Mann in Berufung gegangen. Die Tat auf dem Reiterhof hatte sich im Herbst 2016 ereignet. (GEA)