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Aktuell Prozess

Drogendealer aus Metzingen muss für sieben Jahre und sechs Monate hinter Gitter

Vor dem Tübinger Landgericht schwieg sich der 29-jährige Angeklagte aus Metzingen aus und machte keine Angaben zu den Vorwürfen und zu seiner Person. Eindeutige Chats mit anderen Dealer wurden dem Angeklagten aber zum Verhängnis.

Foto: Christian Charisius/dpa
Foto: Christian Charisius/dpa

METZINGEN/TÜBINGEN. Wegen umfangreichen Drogenhandels verurteilte das Tübinger Landgericht am Freitag einen 29-jährigen Metzinger zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren. Der Angeklagte war in erster Linie durch von Ermittlern geknackte Chats auf so genannten Kryptohandys überführt worden. Die 2. Große Strafkammer konnte dem 29-Jährigen auf diese Weise 35 Straftaten nachweisen, bei denen es letztlich um fast 90 Kilo Marihuana und über drei Kilo Kokain gegangen war.

Wenn Rauschgifthändler miteinander über Handys kommunizieren, verwenden sie meist eine besondere Sprache, bei der sie bestimmte Begriffe aus der Drogenszene durch andere, unverfänglichere Wörter ersetzen. In diesem Fall aber war das meist nicht so. Die Dealer fühlten sich mit ihren Kryptohandys, bei denen die Chats so verschlüsselt sind, dass eigentlich niemand mitlesen kann, offenbar sehr sicher und redeten sehr offen miteinander.

FBI legte Dealer aufs Kreuz

Doch den Sky ECC Chat hatten belgische Ermittler entschlüsseln können. Und die Anom-Kryptohandys hatte das amerikanische FBI selbst in Umlauf gebracht und somit die Drogenszene und damit auch den 29-jährigen Metzinger gehörig aufs Kreuz gelegt. Die Belgier und Amerikaner hatten schließlich das Bundeskriminalamt mit umfänglichen Informationen über Drogendeals auf deutschem Boden gefüttert. Das BKA gab diese Infos weiter an die Landeskriminalämter. Und von dort gingen die Hinweise an die lokalen Dienststellen der Kriminalpolizei.

Durch die entschlüsselten Chats flogen auch einige Dealer hier in der Region auf. In den vergangenen Wochen liefen aus dem Metzinger Komplex gleich drei Verfahren parallel am Tübinger Landgericht.

Angeklagter schweigt ausgiebig

Der 29-Jährigen aus Metzingen gehörte offenbar mit zu den Top-Verkäufern. Vor Gericht wollte er zu den Vorwürfen allerdings nichts sagen. Auch bei den Angaben zu seiner Person blieb es still im Gerichtssaal. Ob diese Taktik wirklich so sinnvoll war, muss er selbst verantworten.

»Wir haben nicht viel über seine Person erfahren«, meinte der Vorsitzende Richter Stefan Pfaff gestern. Er deutete an, dass bei einem Geständnis des Angeklagten die Einzelstrafen für die 35 Fälle des Drogenhandels hätten enger zusammengezogen werden können, sprich es wäre wahrscheinlich eine mildere Strafe herausgekommen.

Auch konnte das Gericht wegen des Schweigens des Angeklagten nichts zu dessen eventueller Drogenabhängigkeit sagen. Wäre der 29-Jährige suchtkrank gewesen, hätte die Strafe ebenfalls geringer ausfallen können.

Klare Indizien

Die Verteidigung hatte während des Prozesses mehr darauf gesetzt, dass die Chat-Protokolle vor Gericht nicht verwertbar sind. Die Anwälte kritisierten unter anderem die nicht bekannten Server-Quellen, über die diese Chats gelaufen waren. Staatsanwaltschaft und Gericht widersprachen aber den Anträgen der Verteidigung.

So nutzte die 2. Große Strafkammer nun die entschlüsselten Chats für ihr Urteil. Mit diesen Chats könne man sehr detailliert die einzelnen Straftaten nachvollziehen, so Pfaff. Allerdings betonte der Richter, dass es auch noch andere Indizien, wie Zeugenaussagen, Observierungen und Telefonüberwachungen, gegeben habe, die den Angeklagten überführt hätten. In der Gesamtschau seien diese Indizien sehr klar gewesen. Der Angeklagte hat nach Auffassung des Gerichts auf einer Zwischenhändlerebene agiert. Seine Deals erledigte er meist in Tübingen und Metzingen. (GEA)

Weiterer Drogendealer verurteilt

Vor dem Tübinger Landgericht liefen in den vergangenen Wochen mehrere Verfahren parallel, in denen es um den Metzinger Drogen-Komplex ging. Am Donnerstag verurteilte die Strafkammer einen Tübinger wegen Rauschgifthandels zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Der 29-Jährige, der mit dem jetzt verurteilten Metzinger Drogengeschäfte gemacht hatte, war vor Gericht geständig und erhielt deshalb eine mildere Strafe. Auch der Tübinger war durch entschlüsselte Krypto-Handys aufgeflogen. (vit)