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»Das Haus hat prägenden Charakter«

METZINGEN. Der Abriss für das Haus Schönbeinstraße 20 ist genehmigt. Da das ehemalige Gasthaus nicht in der Denkmalschutzliste steht, ist rein rechtlich nichts dagegen zu machen. Bedauert wird der geplante Schritt des Eigentümers gleichwohl von vielen Seiten. Stadtarchivar Rolf Bidlingmaier verweist darauf, dass es eines der wenigen Gebäude in der Straße ist, das stilistisch für deren Entstehungszeit steht. Die meisten übrigen Häuser lassen wegen ihrer Veränderungen die klassizistische Bauphase nicht mehr erkennen.

Das Haus Schönbeinstraße 20 (vorn) markiert die Entstehungszeit der Straße, die in den Kelternplatz mündet.
FOTO: SAMMLUNG LEMMER
Das Haus Schönbeinstraße 20 (vorn) markiert die Entstehungszeit der Straße, die in den Kelternplatz mündet. FOTO: SAMMLUNG LEMMER
Das Haus Schönbeinstraße 20 (vorn) markiert die Entstehungszeit der Straße, die in den Kelternplatz mündet. FOTO: SAMMLUNG LEMMER

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