Aktuell Landgericht

Brandstifter von Grabenstetten muss in die Psychiatrie

Angeklagter Pfleger, der im Oktober 2022 in Grabenstetten ein Feuer gelegt hat, kommt nicht in Haft, weil er psychisch krank ist. Tübinger Landgericht ordnet aber die Unterbringung des 30-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik an.

Tübinger Landgericht ordnet die Unterbringung des Brandstifters von Grabenstetten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Tübinger Landgericht ordnet die Unterbringung des Brandstifters von Grabenstetten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Foto: Tom Weller/dpa
Tübinger Landgericht ordnet die Unterbringung des Brandstifters von Grabenstetten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Foto: Tom Weller/dpa

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