Aktuell Abfallwirtschaftskonzept

Biotonne: Leerungsgebühr statt Volumengebühr

KREIS REUTLINGEN. Neue gesetzliche Vorgaben veranlassen den Landkreis Reutlingen, sein Abfallwirtschaftskonzept weiterzuentwickeln. Dabei wird nach wie vor die bisherige Hierarchie Gültigkeit haben: Abfall vermeiden steht an erster Stelle. Geht das nicht, sollen die Abfälle stofflich oder energetisch verwertet werden. Eignet er sich dazu nicht, soll Abfall dann ein für alle Mal beseitigt werden – etwa in einer Müllverbrennungsanlage.

Wer bisher im Landkreis Reutlingen seinen Bioabfall selbst kompostierte, der brauchte sich keine Biotonne anzuschaffen. Das wird
FOTO: DPA
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