METZINGEN/REUTLINGEN. Ein diebisches Trio musste sich am Freitag vor dem Reutlinger Amtsgericht verantworten. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Friederich Haberstroh verurteilte die zwei jungen Männer und einen Heranwachsenden aus Bad Urach und umliegenden Albgemeinden zu Haftstrafen zwischen einem Jahr Jugendstrafe und einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe. Die Strafvollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte für moderat höhere Strafen plädiert, die Verteidigung teilweise für geringere. Alle drei Täter legten umfassende Geständnisse ab und zeigten sich reuig.
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