BAD URACH. In der Kurstadt sollen Rundwege für Mountainbiker ausgewiesen werden. Das Besondere dabei: Im Gespräch sind auch Wege, die schmaler als zwei Meter sind und damit nach baden-württembergischen Recht für Radfahrer tabu sind (vergl. Info-Box). In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit den Fach- und Genehmigungsbehörden aufzunehmen. Der Gemeinderat hatte in einer Arbeitsgruppe, in der auch Rad-Experten mitgewirkt haben, zwei Strecken erarbeitet und Ende Mai der Verwaltung präsentiert.
Herausgekommen sind erst mal zwei Strecken: eine für Mountainbiker und eine für Gravelbiker, beide um die 14 Kilometer lang, mit je 340 Höhenmetern. Start- und Zielpunkt ist der Marktplatz, der höchste Punkt liegt bei Hengen. Gehofft hatte die fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe, schon in diesem Sommer mit wenigstens eine der Rundstrecken an den Start gehen zu können, um die Ergebnisse in einem Zehn-Punkte-Fragenkatalog zu evaluieren. Längerfristiges Ziel der Aktiven war, im Sommer 2026 alle Strecken – mindestens fünf – in Betrieb zu haben. Was so nichts wird, wie Bürgermeister Elmar Rebmann gleich zu Beginn sagte. Nicht mal eine erste Teststrecke ist jetzt drin.
Bedenken über Bedenken
Die Stadtverwaltung hat den Antrag der Arbeitsgruppe umgehend an das Kreisforstamt, die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt und die Straßenverkehrsbehörden sowie nachrichtlich an die Biosphärengebietsverwaltung mit einer Bitte um eine erste Stellungnahme weitergeleitet. Dazu kam eine Sitzung im Rathaus mit den Fraktionsvorsitzenden und Kreis-Ordnungsdezernent Dr. Claudius Müller. Aus den Stellungnahmen geht hervor, »dass dem Plan einer provisorischen Ausschilderung bereits zu den Sommerferien 2023 nicht entsprochen werden kann«, wie in der Sitzungsvorlage behördendeutlich steht. Klar ist auch, dass für einen offiziellen Genehmigungsantrag umfangreiche Gutachten notwendig sind. Der Bürgermeister weist jetzt schon darauf hin, »dass so ein Prozess sehr, sehr lange dauern kann – sechs, acht Jahre«, verspricht aber nach der Abstimmung, den Gemeinderats-Antrag zu unterstützen: »Wir wollen uns zusammen mit Ihnen auf den Weg machen.«
Der Verwaltungs-Chef weist »ausdrücklich darauf hin«, dass die Kurverwaltung nicht die ausreichenden personellen Ressourcen für Erstellung und Umsetzung des beantragten Gesamtkonzepts sowie die anschließend notwendige Pflege und Betriebsführung habe. Und dass die 10.000 Euro, die die Räte für den Haushalt in diesem Jahr – gegen den Willen der Verwaltung – in den Haushalt gebracht haben, für das Gesamtkonzept bei Weitem nicht ausreichen werden.
Ein weiteres großes Problem, so Rebmann, sei die Haftungsfrage. »Man liest beim Skifahren an jedem Lift von einem Haftungsausschluss«, sagt Britta Götzendorfer (Grüne), die im Winter viel auf österreichischen Pisten unterwegs ist, »diese Möglichkeit gibt’s, die sollten wir auch prüfen. Wäre doch schade, wenn das bei uns in Deutschland nicht geht«.
Die Sache mit der Haftung
Margret Linßen-Traub bringt das Problem mit der Haftung auf den Punkt: »Wenn ich beim Radfahren hinfalle und mir das Bein breche, ist das quasi mein Problem. Sehe ich’s recht, dass ich auf einem ausgewiesenen Weg jemand dafür haftbar machen kann?« Unter Umständen schon, so der Bürgermeister, »es gibt entsprechende Rechtsprechungen«. Was für vielfaches ungläubiges Kopfschütteln im Rat sorgte.
»Wartung und Pflege darf nicht bei der Stadt hängen bleiben«, beruhigt Bernd Mayer den Bürgermeister, der von Kommunen berichtete, die je eine Vollzeitstelle für das Thema Radfahren und Wandern haben. Der FWV-Rat denkt auch an Vereine, die Gastronomie, Bürger (»in unserer Arbeitsgruppe sind sofort Leute drauf angesprungen«) und vielleicht sogar einen namhaften örtlichen Bremsen-Hersteller. »Die einzige Aufgabe der Stadt ist es, den rechtlichen Weg freizumachen.«
Die von der Verwaltung angesprochenen »offiziellen Gruppierungen«, die mitziehen müssten, gebe es, betont CDU-Rat Michael Schweizer, der schon vor Jahren mit der Deutschen Initiative Mountainbike (DIMB) in Kontakt getreten ist. Die Arbeitsgruppe ist mit ihnen im Gespräch, »lassen Sie uns die gleich jetzt ins Boot nehmen«. (GEA)
ZWEI-METER-REGEL
In Baden-Württemberg gilt seit 1995 die Zwei-Meter-Regel. Grundlage war die Annahme, dass Radfahren auf Wegen mit weniger als zwei Metern zur Gefährdung von Wanderern oder zur Erosion der Wege führe. 2014 brachte die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB) gemeinsam mit dem ADFC sowie dem Badischen und dem Württembergischen Radsportverband eine Petition mit 58.210 Unterschriften gegen die umstrittene Regel ein. Ihr wurde nicht stattgegeben. Der Landtag hatte argumentiert, die Regelung sei »im Hinblick auf die Beschränkung des Rechtes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, in Form der Freizeitbeschäftigung gegenüber dem Recht auf Leben und persönliche Unversehrtheit abgewogen und für angemessen beurteilt« worden. Es sei möglich, eine ausreichende Anzahl von Wegen unter zwei Metern Breite auszuweisen. Voraussetzung: Die Forstbehörde stimmt zu. (and)

