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Angeklagter steckt in Erklärungsnöten

PLIEZHAUSEN/TÜBINGEN. Es ist ein Nachbarschaftsstreit, der immer groteskere Züge annimmt. In der scheinbar heilen Welt von Dörnach soll ein Familienvater seinen Sohn angestiftet haben, die Tochter des verhassten Nachbarn zu verprügeln. Dafür wurde er vom Reutlinger Amtsgericht im Juni 2006 zu einer Geldstrafe von 5 600 Euro verurteilt. Doch diese Strafe wollte der Angeklagte nicht schlucken. Er ging in Berufung. Und deshalb muss sich nun auch das Tübinger Landgericht mit dem Fall beschäftigen.

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