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Heesters verliert Rechtsstreit um KZ-Auftritt

BERLIN. Der Schauspieler Johannes Heesters (105) hat seinen Rechtsstreit mit dem Berliner Historiker Volker Kühn verloren. Kühn darf weiterhin behaupten, dass der Entertainer nach bisherigen Erkenntnissen 1941 bei seinem Besuch im Konzentrationslager Dachau auch vor der SS aufgetreten sei. Das Berliner Landgericht wies am Dienstag eine Klage von Heesters auf Widerruf und Unterlassung ab. Es sei nicht zu klären gewesen, ob Heesters tatsächlich vor den SS-Wachmannschaften auftrat, sagte Richter Michael Mauck in der Urteilsbegründung. Es gebe aber Anhaltspunkte dafür. Man könne Kühn keinen Vorwurf machen, dass er die Indizien für einen Auftritt Heesters in dieser Weise bewerte. Heesters hatte das Konzentrationslager mit dem Ensemble des Münchner Gärtnerplatztheaters besucht. Den Besuch im Lager hatte Heesters nie bestritten, wohl aber einen Auftritt dort. (dpa)

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