TÜBINGEN. Erst setzte er seinem Kontrahenten ein Klappmesser an den Hals, dann nahm er ihm fünf Euro ab. Als er noch einmal mit Waffengewalt Geld forderte, wehrte sich das Opfer, zog sich dabei eine Schnittwunde an der Hand zu und flüchtete auf die Straße. Die Schwurgerichtskammer des Tübinger Landgerichts verurteilte am Mittwoch den Messerstecher wegen Nötigung, gefährlicher Körperverletzung und versuchter schwerer räuberischer Erpressung zu einer Haftstrafe von vier Jahren. Und: Er muss in eine Entziehungsanstalt, um von seiner Sucht (Alkohol und Drogen) loszukommen.
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