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Aktuell Prozess

Vergewaltigung in Tübingen bewiesen: sechseinhalb Jahre Haft

Tübinger Landgericht verurteilt 22-jährigen Asylbewerber aus Gambia wegen Vergewaltigung und versuchter Vergewaltigung zu sechseinhalb Jahren Haft.

Urteil
Foto: Uli Deck/Symbolbild
Foto: Uli Deck/Symbolbild

TÜBINGEN. Zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilte die 3. Große Jugendkammer des Tübinger Landgerichts am Mittwoch einen Asylbewerber aus Gambia. Nach Auffassung der Richter hat der 22-Jährige im Mai 2015 in der Tübinger Wilhelmstraße eine junge Frau vergewaltigt. Außerdem sieht das Gericht es als erwiesen an, dass der Gambier im Oktober 2015 im Alten Botanischen Garten in Tübingen eine weitere Frau zu vergewaltigen versuchte. Als Passanten damals dem Opfer zu Hilfe eilten, flüchtete der Täter.

Im Fall der Vergwaltigung hat der Angeklagte im Laufe des Prozess ein Geständnis abgelegt. Allerdings war dies nicht sehr verwunderlich, denn beim Opfer hatte die Polizei eindeutige DNA-Spuren des 22-Jährigen gefunden. Auch eine Reihe von weiteren Indizien, die am Tatort gefunden wurden, sprach für eine solche Sexualstraftat.

Die versuchte Vergewaltigung hat der Angeklagte während des Prozesses bestritten. Für die Richter waren die Beweise allerdings eindeutig. Auch in diesem Fall stießen die Ermittler auf DNA-Spuren des Angeklagten beim Opfer. Ebenso wiesen Zeugenaussagen auf den Gambier als Täter hin. In drei weiteren Anklagepunkten, dabei ging es um eine Vergewaltigung und zwei versuchte Vergewaltigungen in Tübingen, sprach die Jugendkammer den Angeklagten aus Mangel an Beweisen frei. (GEA)