Aktuell Kreis Tübingen

»Unsinnige Beschränkung«

TÜBINGEN. Die Zeit drängt. Wenn Ende des Monats die Stellungnahmen abgegeben sein müssen, dann hoffen die Kliniken, dass das neue Arbeitszeitrecht gegenüber der EU-Richtlinie modifiziert wird. Die Richtlinie geht davon aus, dass auch Dienstleistung während des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit angesehen wird. Rüdiger Strehl, Verwaltungsdirektor des Tübingen Klinikums und Vorsitzender des Verbands Deutscher Uniklinika (VUD), weist darauf hin, dass die Arbeitsbelastung für das ärztliche Personal nachts und an Wochenenden nicht mit der am Tage und während der Woche verglichen werden kann. Käme es zu entsprechenden Differenzierungen, sagt Strehl, dann gäbe es auch keine Engpässe durch die begrenzte Zahl hoch spezialisierter Mediziner bei der Versorgung schwerstkranker Patienten.

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