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Tunnelblitzer in Dußlingen geht am Donnerstag in Betrieb

80 km/h und nicht schneller gelten in dem Tunnel auf der B 27.

80 km/h und nicht schneller. Weil drinnen nicht gemessen werden darf, werden immer mal wieder mobile Blitzer vor der Tunneleinfa
80 km/h und nicht schneller. Bisher sind immer mal wieder mobile Blitzer vor der Tunneleinfahrt der B 27 in Dußlingen aufgestellt worden. Das ist jetzt vorbei. Foto: Jürgen Meyer
80 km/h und nicht schneller. Bisher sind immer mal wieder mobile Blitzer vor der Tunneleinfahrt der B 27 in Dußlingen aufgestellt worden. Das ist jetzt vorbei.
Foto: Jürgen Meyer

DUSSLINGEN. Fast hätte niemand mehr daran geglaubt: Am Donnerstag, 22. Februar geht der »Tunnelblitzer« in Dußlingen im Lauf des Vormittags in Betrieb. Das teilt das Landratsamt Tübingen in einer Pressemitteilung mit. Erlaubt sind in diesem Bereich nach wie vor 80 km/h. Bei Bedarf (zum Beispiel bei einer Baustelle) kann die Geschwindigkeitsbegrenzung über die elektronischen Anzeigen vor dem Tunnel angepasst werden.

Hintergrund ist das vom Kreistag des Landkreises Tübingen im Jahr 2018 beschlossene Verkehrsüberwachungskonzept. Ein besonderer Schwerpunkt des Konzepts lag auf dem Tunnelbauwerk der Bundesstraße 27 im Bereich der Gemeinde Dußlingen. Die Kombination aus erhöhter Geschwindigkeit und der vorherrschenden sehr hohen Verkehrsbelastung von ca. 30.000 täglichen Kraftfahrzeugen birgt das Risiko, zu einer Gefahrenlage für die Verkehrsteilnehmer zu werden. Verdeckte Messungen kamen zu dem Schluss, dass ein erheblicher Anteil der Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h nicht einhält und eine Verkehrsüberwachung dringend geboten ist.

Vor wenigen Tagen Zulassung erfolgt

Hierfür sollte eine feste Messanlage im Tunnel installiert werden, für deren Zulassung die Physikalisch-Technische Bundeanstalt (PTB) zuständig ist. Der Prüfprozess seitens der PTB zog sich über Jahre. Vor wenigen Tagen erhielt der Landkreis Tübingen die Nachricht, dass die Zulassung erfolgt sei. Die technischen Voraussetzungen wurden bereits geschaffen, sodass die Anlage nun in Betrieb genommen werden kann. (GEA)