DUSSLINGEN. Das Regierungspräsidium Tübingen arbeitet mit Hochdruck an der Prüfung der Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen sowie der Instandsetzung des Dußlinger Tunnels, der durch das Starkregenereignis am 28. Juni stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Als Erstes soll eine verkehrliche Entlastung der Umleitungsstrecken durch eine Teilfreigabe der weniger geschädigten Tunnelröhre in Fahrtrichtung Balingen erfolgen.
Im Zuge der Schadensaufnahme hat sich gezeigt, dass Schäden an der Betriebstechnik, die beispielsweise die Beleuchtung, die Fluchtwege, die Verkehrszeichen und die Schrankenanlage in einem Ereignisfall steuert, entstanden sind. Darüber hinaus sind wichtige Sicherheitskomponenten, wie beispielsweise die Notrufmeldung zur Integrierten Leitstelle, nicht intakt. Diese Funktionalität ist bei einer Teilfreigabe dringend erforderlich.
Noch kein genauer Zeitpunkt
In Abstimmung mit dem für den Betrieb des Tunnels zuständigen Landratsamts Tübingen, dem Polizeipräsidium Reutlingen, der Feuerwehr Dußlingen, des Kreisbrandmeisters und des Deutschen Roten Kreuzes ist es das Ziel, bis Ende nächster Woche einen Fahrstreifen in Fahrtrichtung Balingen freizugeben. Die zur einstreifigen Verkehrsführung erforderlichen Einrichtungen wie beispielsweise Baken und Verkehrszeichen sind bereits vor Ort aufgebaut.
Über den genauen Zeitpunkt der Teilfreigabe wird das Regierungspräsidium nochmals informieren, wenn endgültig gesichert ist, dass die entsprechenden Arbeiten wie geplant gemäß dem Zeitplan erledigt werden können. (a)