TÜBINGEN. Eigentlich schien die Sache klar. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Tübinger Vorgehen geprüft und als rechtmäßig eingestuft. Doch McDonald’s beziehungsweise die Franchise-Nehmerin in Tübingen hat noch eine letzte Möglichkeit erkannt, juristisch dagegen vorzugehen. Sie hat Verfassungsbeschwerde eingereicht. Also geht der Streit in die nächste Runde.
Die Gegenseite hat sich »millionenteuren« juristischen Beistand geholt, wie Palmer hervorhebt. Der Schriftsatz hat 140 Seiten plus zusätzliche Anlagen. Tübingen erhält das Recht zur Stellungnahme und zwar bis 5. April.
Frist verstreicht bald
Bei der Bekanntgabe im Gemeinderat am Donnerstag äußerte Wilhelm Bayer von der Linken Zweifel, ob die Ausgabe von 30.000 Euro wirklich nötig ist. Die Stadtverwaltung hatte in ihrer Mitteilung festgehalten, dass den Richtern alle Akten aus den vorausgehenden Verfahren vorliegen. Angesichts der Tübinger Finanzlage könnte man auch das Honorar für eine weitere Stellungnahme sparen, befand Bayer. Außerdem könne sich die Sache noch Jahre hinziehen.
Palmer widersprach. Erstens sei Tübingen eine Frist gesetzt, die bald verstreicht. Zweitens mache es vermutlich keinen guten Eindruck auf die höchsten Richter, wenn Tübingen es für nicht nötig erachte, sich zu äußern. »Das wäre fahrlässig.« Um zu dieser Einschätzung zu kommen, müsse man kein juristischer Fachmann sein, das sei auch für Laien verständlich.
Die Steuer bringt gut eine Million Euro im Jahr
Wie Palmer hervorhebt, geht es für die Unistadt nicht nur um das Vermeiden von Abfall, sondern auch um Geld. Die Verpackungssteuer bringt für die Stadtkasse jährliche Einnahmen in der Größenordnung von einer Million Euro.
Aus der aktuellen Mitteilung für den Gemeinderat geht hervor, dass McDonald’s eine »Erdrosselungs-Wirkung« sieht. Die Steuer stehe im Widerspruch zum Bundesabfallrecht. Und sie sei unverhältnismäßig. (GEA)

