KUSTERDINGEN-MÄHRINGEN. Erst war es vor drei Jahren ein abgeschlossenes Gartentürle, das den Weg über das private Grundstück im Bereich von Raihingstraße, Brühlstraße und Neckar-Alb-Straße versperren sollte. Wer wollte, konnte jedoch um das Türle herumgehen und musste auf die Abkürzung nicht verzichten. Dann brachte der Eigentümer des Grundstücks einen zwei Meter breiten Zaun neben dem Türle an, schließlich schlug er diesen Sommer weitere Holzpfosten ein. Weil die Gemeinde die Auffassung vertritt, dieser Weg sei öffentlich, forderte sie den Grundstücksbesitzer schriftlich auf, die Pfosten zu entfernen. Dieser weigerte sich und verband die Pfosten stattdessen mit einem Maschendrahtzaun. Damit wurde die Abkürzung endgültig unmöglich.
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