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Strittige Abkürzung über Mähringer Grundstück

KUSTERDINGEN-MÄHRINGEN. Erst war es vor drei Jahren ein abgeschlossenes Gartentürle, das den Weg über das private Grundstück im Bereich von Raihingstraße, Brühlstraße und Neckar-Alb-Straße versperren sollte. Wer wollte, konnte jedoch um das Türle herumgehen und musste auf die Abkürzung nicht verzichten. Dann brachte der Eigentümer des Grundstücks einen zwei Meter breiten Zaun neben dem Türle an, schließlich schlug er diesen Sommer weitere Holzpfosten ein. Weil die Gemeinde die Auffassung vertritt, dieser Weg sei öffentlich, forderte sie den Grundstücksbesitzer schriftlich auf, die Pfosten zu entfernen. Dieser weigerte sich und verband die Pfosten stattdessen mit einem Maschendrahtzaun. Damit wurde die Abkürzung endgültig unmöglich.

Privater oder öffentlicher Weg? Beim Vor-Ort-Termin sahen sich Vertreter des Verwaltungsgerichts Sigmaringen sowie an dem gerich
Privater oder öffentlicher Weg? Beim Vor-Ort-Termin sahen sich Vertreter des Verwaltungsgerichts Sigmaringen sowie an dem gerichtlichen Streit Beteiligte in Kusterdingen-Mähringen im Bereich von Raihingstraße, Brühlstraße und Neckar-Alb-Straße um. FOTO: WEBER
Privater oder öffentlicher Weg? Beim Vor-Ort-Termin sahen sich Vertreter des Verwaltungsgerichts Sigmaringen sowie an dem gerichtlichen Streit Beteiligte in Kusterdingen-Mähringen im Bereich von Raihingstraße, Brühlstraße und Neckar-Alb-Straße um. FOTO: WEBER

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