KIRCHENTELLINSFURT. In der Auseinandersetzung um den Baggersee in Kirchentellinsfurt hat sich jetzt erneut der Fischereiverein Reutlingen zu Wort gemeldet. Der Vorsitzende Christian Becker betont: »Wir haben nichts gegen Badegäste am See.« Die Eigentümer stören sich jedoch am Sandstrand und am Stand-up-Paddling. Event-Gastronomie ist ihnen ein Dorn im Auge – auch weil man die Natur schützen wolle.
Die Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan habe man eingereicht, weil die Gemeinde als Hauptpächter nicht auf die Beschwerden eingegangen sei. Und man werde sie auch nicht zurückziehen, weil man Klarheit wolle. Ein Kiosk sei auch ohne Bebauungsplan möglich.
Ohne Plan geht erst mal nichts
Dass der Baggersee ein umstrittenes Thema ist, hat man auch im Tübinger Landratsamt mitgekriegt. Thomas Steimle ist Leiter des Unteren Baurechtsamts. Er betont, dass man nicht zu den Beteiligten am aktuellen Verfahren gehört. Von den Streitigkeiten und dem Normenkontrollverfahren haben er und seine Mitarbeiter nur in der Zeitung gelesen.
Aber grundsätzlich gilt: »Die jetzige Situation ist unproblematisch. Sie stimmt mit dem Bebauungsplan überein.« Wenn das Gericht je zu einem anderen Schluss komme, werde man sich die Begründung genau anschauen und entsprechend reagieren. Im Übrigen dürfe man den Kiosk nicht isoliert betrachten. Auch die Wege, die Toiletten, der Aufenthaltsbereich gehören dazu. Beim Gelände um den Baggersee handelt es sich um einen klassischen Außenbereich. Dort gilt der Grundsatz: »Er ist von jeder Bebauung freizuhalten.« Ohne Bebauungsplan geht da erst mal nichts.
Behörde schickt nicht gleich ein Abriss-Kommando
Der Paragraf 35 im Baugesetzbuch regelt die Ausnahmen – zum Beispiel für die Landwirtschaft. Im Einzelfall können die Behörden landschaftsverträgliche Geräteschuppen oder dergleichen zulassen und tun das auch.
Sollte das Verwaltungsbericht den gültigen Bebauungsplan beanstanden, heißt das nicht zwangsläufig, dass alles weg muss, was bis dahin am Ufer entstanden ist. Das Landratsamt würde nicht gleich ein Abriss-Kommando vorbeischicken. Die Vohrers genießen wie andere Bauherren in solchen Fällen Vertrauensschutz. Sie durften annehmen, dass alles, was im Bebauungsplan festgelegt wurde, rechtmäßig ist. Alles Weitere ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Bürgermeiser Bernd Haug hatte dem GEA gegenüber erklärt, dass die Gemeinde den Bebaungsplan für unanfechtbar hält. Sollte man sich täuschen, wäre man gezwungen, einen neuen aufzustellen.
Beim Fischereiverein verweist man auf einen Passus im Gesetz zu »fliegenden Bauten«. Damit sei ein saisonaler Kiosk-Betrieb über ein halbes Jahr möglich – er müsste nur von der Gemeinde genehmigt werden. Auch für den Container der DLRG weiter hinten auf der Liegewiese habe es schließlich keinen Bebauungsplan gebraucht.
1978 gab’s am Baggersee schon mal einen Kiosk, der 1995 wieder abgebrochen wurde. Bauherr war die Brauerei Robert Leicht gewesen. Damals gab es keinen Bebauungsplan – und darauf verweisen die Angler immer wieder. Doch das ist lange her, und seitdem hat sich die Landesbauordnung mehrfach geändert.
Ursprünglich hatten sie zugestimmt
Selbst wenn jetzt ein »fliegender« Kiosk genehmigt werden würde, wird diesen wohl niemand betreiben. Denn die Pächter sind für die Verkehrssicherungspflicht des Sees zuständig. Heißt: Toiletten putzen, Müll entsorgen und Co. Und das alles kostet ordentlich Geld. Der Betreiber eines Kiosk hat also ein ureigenes Interesse daran, eine gewisse Summe zu erwirtschaften, um diesen Aufgaben überhaupt nachkommen zu können. Kurios: Noch vor rund zwei Jahren stimmten die Angler dem Bebauungsplan zu, den sie nun kippen wollen. Außerdem verpachteten sie verschiedene Flächen an der Liegewiese an die Gemeinde, die für die Umsetzung des Gastro-Konzeptes zwingend notwendig waren.
»Der Fischereiverein stand damals der generellen Inkraftsetzung des Bebauungsplans positiv gegenüber. Man äußerte nur starke Bedenken an der Wake-Board-Anlage, die auch enthalten ist«, sagt Bürgermeister Bernd Haug. Alles, was nun am See passiert, sei mehrfach mit allen Beteiligten besprochen worden, betont er. Auch die Gastronomie mit all ihren Facetten. Das Gastro-Konzept ist nicht explizit Teil des Pachtvertrags, den die Fischer mit der Gemeinde geschlossen haben. Verwaltung und Vohrers betonen jedoch immer wieder, dass alles kommuniziert worden sei. Die Angler dagegen sehen ihre Belange in puncto Naturschutz nicht ausreichend berücksichtigt. (GEA)


