MÖSSINGEN. Keiner im Mössinger Gemeinderat tat sich leicht mit dem Thema. Das zeigten die vielen Nachfragen aus allen Fraktionen und die zuhauf vorgetragenen Bedenken. Die Gemeinde musste nach einer gesetzlichen Neuregelung durch das Land eine Satzung beschließen, in der die höchstzulässige Miete für Sozialwohnungen festgelegt wird. Mit recht knapper Mehrheit bei sieben Gegenstimmen und drei Enthaltungen wurde eine Satzung durchgewunken, die einen Abschlag von zehn Prozent zu ortsüblichen Vergleichsmieten vorsieht.
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