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Sechs Jahre Haft im Tübinger Ducato-Prozess

TÜBINGEN. Eine einfache Beweislage, ein schwierige Persönlichkeit des Angeklagten. So beschrieb gestern Armin Ernst, Richter am Tübinger Landgericht, die Ausgangslage. An der Schuld des Mannes hatte das Gericht jedenfalls keinen Zweifel. Es verurteilte den 50-Jährigen wegen erwerbsmäßiger Bandenhehlerei in 18 Fällen zu sechs Jahren Haft. Außerdem muss er 45 000 Euro bezahlen. Seine drei Autos, mit denen Diebesgut transportiert wurde, werden eingezogen.

Foto: dpa
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