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Aktuell Regeln

Schulgelände Auf dem Höhnisch: »Kein rechtsfreier Raum«

Gemeindeverwaltungsverband listet auf, was auf dem Auf dem Höhnisch künftig verboten ist

Ein Stop-Zeichen
Ein Stop-Zeichen. Foto: Tobias Hase/Archiv
Ein Stop-Zeichen. Foto: Tobias Hase/Archiv

GOMARINGEN/DUSSLINGEN. Wenn die Verzweiflung groß ist, sind rechtliche Regelungen ein Anker, mit dem man Stürmen trotzt. Was den Gemeindeverwaltungsverband Steinlach-Wiesaz als Träger des Schulzentrums schon umgetrieben hat, ist im Paragrafen fünf der neuen Benutzungsordnung aufgelistet, die bei der Verbandsversammlung am Mittwochabend verabschiedet wurde.

Nun ausdrücklich verboten ist das Mitführen und Konsumieren von Alkohol, das Rauchen, sich im betrunkenen oder Anstoß erregenden Zustand aufzuhalten, Feuer anzuzünden sowie Feuerwerkskörper und Ähnliches. Hunde darf man nicht frei herumlaufen und ihre Notdurft verrichten lassen, das Gelände darf nicht verunreinigt oder zweckentfremdet werden, kein Lärm mit elektroakustischen Geräten oder Musikinstrumenten erzeugt werden. Und Leistungen und Waren aller Art anzubieten und zu bewerben, darf man nicht. Und da eines noch vergessen wurde, nämlich dass Bauwerke und Gebäude nicht bestiegen werden dürfen, wurde das auch noch flugs eingefügt, damit alles abgedeckt ist, was bei Strafe nicht erlaubt ist.

Der Gomaringer SPD-Gemeinderat Maximilian Föll, altersmäßig eher bei denen anzusiedeln, die Adressaten dieser Verbotsliste sind, empörte sich, dass nun jeder »kriminalisiert wird«, der sich nach 22.30 Uhr auf dem Schulgelände aufhält. Ziel müsse es sein, miteinander auf Augenhöhe zu reden, nicht zu »stigmatisieren«. Formulierungen, die Dußlingens Bürgermeister Thomas Hölsch zurückwies. »Wir brauchen diese Grundlage für ein gemeinschaftliches Leben.« Jetzt könne man auf die Frage, wo steht’s, eine Antwort geben. Das Schulgelände sei kein rechtsfreier Raum. Man müsse Räume schaffen für Jugendliche, meinte der Dußlinger Gemeinderat Dirk Wütherich (DWV). »Dennoch braucht es einen Rahmen.« Harald Müller (DWV) fand die neue Benutzungsordnung wichtig auch für Anwohner, die ein Recht auf Ruhe hätten ab einer bestimmten Zeit.

»Wenn wir keine Benutzungsordnung haben, können wir auch nicht sanktionieren«, sagte der Verbandsvorsitzende, Nehrens Bürgermeister Egon Betz. Sonst habe man ein stumpfes Schwert. Ohne Benutzungsordnung komme die Polizei auch nicht, weil sie nichts in der Hand habe. Betz betonte, es sei für Jugendliche auch wichtig, erwischt zu werden, wenn sie übers Ziel hinausschießen. »Das gehört zum Lernprozess.« Jetzt sei der richtige Zeitpunkt, Ordnung zuschaffen. »Darin sehe ich nichts Verwerfliches.« (GEA)