TÜBINGEN/MÖSSINGEN. »Wollen Sie die Berufung tatsächlich aufrecht erhalten? Halten Sie das erstinstanzliche Urteil wirklich für unangemessen?« Die Fragen der Vorsitzenden Richterin Maria Schmid am Tübinger Landgericht klangen fast ungläubig. Der Angeklagte, ein 33-jähriger Transportunternehmer aus dem Zollernalbkreis, war im vergangenen Dezember vom Amtsgericht Tübingen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einer Geldbuße von 5 000 Euro verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt.
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