Aktuell Kreis Tübingen

»Nicht zweifelsfrei geklärt«

TÜBINGEN. Was muss öffentlich sein? Was darf öffentlich werden? Dürfen Bürgermeister oder Gemeinderäte etwas über ihr persönliches Abstimmungsverhalten ausplaudern? Zuständig für diese Fragen ist im Zweifel die Kommunalaufsicht im Tübinger Landratsamt. Philipp Förder sprach darüber mit dem zuständigen Geschäftsbereichsleiter Karlheinz Neuscheler.

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