Aktuell Kreis Tübingen

Mordprozess wird erneut aufgerollt

DETTENHAUSEN/STUTTGART. Ein 61-jähriger Mann muss sich seit gestern vor dem Landgericht Stuttgart zum dritten Mal wegen Mordes verantworten. Der Angeklagte soll einen vermeintlichen Nebenbuhler im Jahr 2002 in Dettenhausen mit zwei Pistolenschüssen in den Kopf hingerichtet haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Urteile des Landgerichts Tübingen aufgehoben. Beim ersten Urteil, das auf lebenslange Haft lautete, bemängelte der BGH einen Formfehler. Das zweite Urteil hatte vor dem BGH keinen Bestand, weil das Gericht auf Mord erkannte, aber nur 13 Jahre Haft verhängte. Für den dritten Prozess verwies das oberste deutsche Strafgericht das Verfahren nach Stuttgart. (dpa)

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