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Mit mindestens 120 Kilogramm Marihuana in Tübingen und Reutlingen gedealt

Tübinger Dealer wurde wegen Handels mit Betäubungsmitteln in größerem Maßstab vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt.

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Wegen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in größerer Menge wurde gestern am Tübinger Landgericht ein 34-jähriger Mann zu fünf Jahren und zehn Monaten Haftstrafe verurteilt. Foto: Norbert Leister
Wegen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in größerer Menge wurde gestern am Tübinger Landgericht ein 34-jähriger Mann zu fünf Jahren und zehn Monaten Haftstrafe verurteilt.
Foto: Norbert Leister

TÜBINGEN. Wegen Dealens mit Drogen – was in der Juristensprache als »unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln« bezeichnet wird – ist am Donnerstag im Landgericht Tübingen ein 34-jähriger Angeklagter zu einer längeren Haftstrafe verurteilt worden. Innerhalb von vier Monaten hat der Mann zusammen mit einem Kumpel zwischen Oktober 2020 und Januar 2021 mehr als 120 Kilogramm Marihuana angekauft und weiter vercheckt, dazu noch mehr als ein Kilogramm Kokain. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft sogar den Handel mit 219 Kilogramm Marihuana und mehr als vier Kilogramm Kokain angeklagt.

Doch acht der 17 vorgeworfenen Anklagepunkte waren fallengelassen worden – weil die ausgewerteten Chats, die zur Festnahme des 34-Jährigen führten, nicht vollständig waren oder die Beweislage sich als schwierig herausgestellt hatte. Allerdings blieb genug an Beweismaterial übrig, um den Mann für fünf Jahre und zehn Monate hinter Gitter zu bringen. Auf die Spur gekommen war die Polizei dem 34-Jährigen, als Europol bei der Auswertung sogenannter Krypto-Handydaten, die auf einem französischen Server gespeichert waren. Die Spur führte dabei zu einer Gruppe, die in der Region Tübingen-Stuttgart-Balingen und auch Reutlingen ihr Unwesen getrieben hatte.

Ein »Langer« und ein »Großer« dealten im großen Stil

Der Polizei war es gelungen, die Verschlüsselung dieser Handydaten zu hacken – im Sommer 2022 erhielt die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Reutlingen die Daten. Dabei wurde schnell klar, dass ein »Langer« und ein »Großer« massenhaft Drogen an- und verkauft hatten. Die spektakulärsten Taten, die dem 34-Jährigen nun zu Last gelegt wurden, waren einmal ein Ankauf von 65 Kilogramm Marihuana, mit einem Einkaufswert von fast 300.000 Euro. Ein anderes Mal kauften der »Lange« und der »Große« 39 Kilogramm Marihuana im Wert von 152.000 Euro.

Eine Menge Holz, hinzu kamen aber auch noch härtere Drogen, Kokain war dabei, verurteilt wurde der 34-Jährige aber »nur« für den Erwerb von einem Kilogramm im Einkaufswert von 35 000 Euro. Beteiligt war der Mann somit an insgesamt fünf solcher Taten, obendrein noch an vier weiteren, bei der er aber lediglich als Kurier oder Bote seinen Dienst geleistet habe.

Mittäter hatte sich aus dem Staub gemacht

Was überhaupt mit seinem Kumpel, den Richter Armin Ernst als den Haupttäter und »Kopf der ganzen Sache« bezeichnete, passiert war? Die Polizei sei davon ausgegangen, dass der sich schon im August 2022 nach Paraguay abgesetzt habe – seinen momentanen Aufenthaltsort wisse aber niemand.

Der »Mitläufer«, also der nun verurteilte Mann, hatte alle Taten sofort gestanden. »Das hat zu einer deutlichen Verkürzung des Verfahrens geführt«, sagte Richter Ernst während der Urteilsverkündung. Zuvor hatte der Angeklagte über sich und sein Leben berichtet: Aus Kasachstan stammend war er mit seinen Eltern im September 1996 nach Deutschland gekommen. In Tübingen ging er zur Realschule, machte dort den Abschluss, danach Zivildienst und dann eine Lehre in der Chemiebranche.

Er fand einen Job in der Arzneimittelherstellung, habe dann aber versucht, zusammen mit einem dem beschriebenen Haupttäter einen Kfz-Teilehandel aufzuziehen. Das ging in die Hose, »daraus habe ich auch einige Schulden«, so der Angeklagte. 2017 habe er einen Job als Betriebsleiter einer Pizzeria in Stuttgart übernommen, auch das wollte nicht gelingen. Ab 2018 war er dann arbeitslos, bezog Gelder von der Arbeitsagentur.

Therapie und elfmonatige Haftstrafe

Und der Angeklagte verdiente nebenher natürlich eine ganze Menge mit den Drogendeals. Er bezeichnete sich selbst als Marihuana- und Kokain-abhängig – auch wenn der psychiatrische Sachverständige keine Anzeichen dafür bei dem Probanden gefunden habe. Das Landgericht verurteilte den 34-Jährigen dennoch zu einer Therapie in einer Entziehungsanstalt – allerdings müsse er zuvor elf Monate seiner Haftstrafe abgesessen haben.

Für den Verurteilten kommt hinzu, dass insgesamt 553.000 Euro eingezogen werden sollen. Dabei handle es sich nämlich um den Einkaufswert von all den Drogen, die das Duo weitervercheckt hatte. »Wir sind zu Ihren Gunsten vom Einkaufs- und nicht vom Verkaufswert der Betäubungsmittel ausgegangen«, so Ernst.