TÜBINGEN/DETTENHAUSEN. Im Revisionsprozess um Todesschüsse an einer Imbissbude in Dettenhausen ist das Landgericht Tübingen von der lebenslangen Strafe des ersten Urteils abgerückt. Ein 59-jähriger Türke, der im August 2002 einen vermeintlichen Nebenbuhler seiner Frau tötete (wir berichteten), wurde jetzt wegen Mordes zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Eine Schwurgerichtskammer räumte ein, der Mann habe trotz Heimtücke in einer »überwertigen Idee« von Ehrgefühl gehandelt. Der Anlass für die Revision war ein Formfehler.
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