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Mössinger Mordprozess: Aus Habgier getötet

MÖSSINGEN/TÜBINGEN. Vor dem Schwurgerichtssaal kontrollierte gestern die Polizei jeden Prozessbesucher, drinnen war die Atmosphäre sehr angespannt. Kurz kochten die Emotionen hoch, dann erschien die 5. Schwurgerichtskammer des Tübinger Landgerichts unter Vorsitz von Richter Ralf Peters und verkündete das Urteil im Mordfall von Mössingen: Der Angeklagte ist des Mordes schuldig. Das Motiv: Habgier. Er erhält eine lebenslange Haftstrafe.

Foto: dpa
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