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Leer stehende Häuser: Bußgeld-Drohung wirkt

TÜBINGEN. Wer sein Haus dauerhaft leer stehen lässt, dem droht in Tübingen seit Herbst vorigen Jahres ein Bußgeld. Die Unistadt hat eine entsprechende Satzung erlassen, um die Wohnungsnot zu mildern: Aus Sicht der Rathausspitze ein Erfolg. Zwar wurde bisher noch kein Bußgeld fällig, aber einige Gebäude sind wieder bewohnt.

Wohnungsbau
Wohnungsbau. Foto: dpa
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Foto: dpa

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