TÜBINGEN. Bereitschaftsdienst zählt als Arbeitszeit. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat auch für das Tübinger Uniklinikum große Auswirkungen. In einer am Nachmittag eilig einberufenen Pressekonferenz legte die Klinikumsleitung Zahlen vor. 80 neue Ärzte müssten eingestellt werden, um den 24-Stunden-Dienst aufrecht erhalten zu können. Zusätzliche Kosten von sechs Millionen Euro pro Jahr kämen auf das Klinikum zu.
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