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Aktuell Betreuung

Kitaplatzvergabe in Tübingen: Eltern können jetzt bis zu acht Wünsche angeben

Der Ausbau der Ganztagesbetreuung und der Rechtsanspruch darauf, hat in der Region nicht zu einer besseren Situation geführt. FO
Die Stadt Tübingen nutzt ein neues technisches Verfahren zur Kitaplatzvergabe. Foto: Deutsche Presse Agentur
Die Stadt Tübingen nutzt ein neues technisches Verfahren zur Kitaplatzvergabe.
Foto: Deutsche Presse Agentur

TÜBINGEN. Zur Vergabe der Betreuungsplätze in Tübingen nutzt die Stadtverwaltung laut eigener Pressemitteilung ab diesem Jahr »Kita Match«, ein neues technisches Verfahren: »Das Programm greift auf Algorithmen zurück, also auf formal festgelegte Vorgehensweisen. Das hilft uns, die zur Verfügung stehenden Plätze unter Berücksichtigung der Vergabekriterien und der Bewertungspunkte der Familien so fair, schnell und transparent wie möglich zu verteilen«, erläutert Holger Chemnitz, Leiter der Fachabteilung Service-Center Bildung und Betreuung.

 »Kita Match« funktioniert umso besser, je mehr Wünsche angegeben werden. Die Eltern können deshalb künftig bis zu acht Wunscheinrichtungen benennen – bisher waren es maximal drei. Wer viele mögliche Einrichtungen auf seine Wunschliste setzt, hat bessere Chancen, einen Platz zugeteilt zu bekommen. Die Chancen, einen Platz in der Erstwunscheinrichtung zu bekommen, verschlechtern sich dadurch nicht. Wer hingegen nur eine oder zwei Einrichtungen angibt, hat angesichts der knappen Ressourcen ein höheres Risiko, am Ende leer auszugehen.

Eltern können ihre Wünsche noch aktualisieren

Familien, die an der Hauptvergaberunde für die Plätze im Kindergartenjahr 2024/25 teilnehmen möchten, müssen ihre Wunschliste bis spätestens 29. Februar 2024 über das Elternportal an die Zentrale Anmeldestelle Kindertagesbetreuung (ZAK) melden. Eltern, die ihr Kind bereits für einen Betreuungsplatz angemeldet haben, können ihre Wünsche aktualisieren und weitere Einrichtungen angeben. Sie werden von der ZAK zusätzlich schriftlich informiert.

Das Elternportal ist über die städtische Internetseite erreichbar und ermöglicht eine vereinfachte Anmeldung: Wer sich im Portal registriert und sein Kind angemeldet hat, kann seine Wunschliste jederzeit einsehen, unbearbeitete Anträge auf Wunsch zurückziehen oder neue Anträge stellen. Nachweise zum Beispiel über die Beschäftigungssituation können direkt hochgeladen und bei Bedarf ergänzt werden. (GEA)