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Aktuell Prozess

Kinderporno auf Handy: Tübinger Amtsgericht verurteilt 47-Jährigen

Das Amtsgericht Tübingen verhandelte einen Fall von Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte. Dies wurde einem aus Nigeria stammenden vierfachen Familienvater vorgeworfen. Jetzt fiel das Urteil gegen den 47-Jährigen.

Foto: Peter Steffen/dpa
Foto: Peter Steffen/dpa

TÜBINGEN. Laut Angaben des Gerichts zeigte das Video zwei unbekleidete dunkelhäutige Kinder, ein Mädchen und einen Jungen, die mit einander spielten. Der Angeklagte sagte, das Video habe ihn verstört und er habe es gelöscht. Dem Freund, der es schickte, habe er gesagt, es habe ihn verärgert. Dieser Freund musste sich mittlerweile ebenfalls vor Gericht verantworten. Kontakt zwischen den beiden Männern bestehe noch, so der Angeklagte.

Der Verteidiger erklärte, sein Mandant sei Analphabet. Den Umgang mit technischen Kommunikationsgeräten beherrsche dieser nur leidlich. Der 47-Jährige habe wohl die WhatsApp-Chat mit dem Videoclip gelöscht, diesen jedoch unwissentlich in der Galerie behalten. Er habe das Video zu keiner Zeit wissentlich auf seiner Facebook-Seite hochgeladen, wo das Video aufgetaucht war. Der Mann wisse nicht, wie man Inhalte teilen kann.

Analphabet und im Umgang mit technischem Gerät nicht sonderlich erfahren

Wie löschte der Mann dann das Video? Wenn man auf ein anzeigendes Bild drücke, erscheine ein farbiges Kästchen mit »delete« darauf, dem Lösch-Befehl auf Englisch. Der Man gab an, er nutze das Handy hauptsächlich um mit seiner Frau zu telefonieren. Darüber hinaus halte er darüber Kontakt mit Bekannten aus Afrika. In seiner Heimatsprache, eine westafrikanische Stammessprache, könne er sich verständigen, Das erkläre die über 1600 Chats, die auf dem Gerät gefunden wurden.

Eine als Zeugin geladene Polizistin gab an, auf die Spur des Videos sei man auf Hinweis einer auf Aufspüren von Kinderpornografie spezialisierten amerikanischen Organisation gekommen. Diese habe die Telefonnummer des Mannes weitergegeben. Dieser sei beim Eintreffen der Polizei überrascht, aber kooperativ gewesen. Das Video sei das einzige gewesen, das auf dem Handy gefunden worden sei.

Staatsanwältin plädierte für Milde

Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Zuvor hatte sich die Staatsanwältin für Milde ausgesprochen. Zwar müsse man davon ausgehen, dass dem Mann der Umgang mit seinem Smartphone vertraut gewesen sei. Daher müsse er das Video wissentlich hochgeladen haben. Sie glaube allerdings nicht, dass der Mann dies tat, um sich oder andere sexuell zu erregen. Sie glaube nicht, dass der Mann pädophile Neigungen habe.

Der Mann habe keine Vorstrafen. Sie forderte die Mindeststrafe von einem Jahr, die ohne Bedenken und weitere Auflagen auf Bewährung verhängt werden solle. Richter Kehrer betonte, dass das Video hochgeladen worden sei, dies sei ein Willensakt. Er wandelte die Mindeststrafe von drei Monaten in eine Geldstrafe um und verurteilte den Mann zu 90 Tagessätzen in geringer Höhe. (GEA)