TÜBINGEN. Das öffentliche Interesse war beschämend, die Urteile waren nicht angemessen. Zu dieser Einschätzung kommen Juristen und Historiker in der Rückschau auf den »Grafeneck-Prozess«, der sich in diesem Monat zum 60. Mal jährt. Acht Angeklagte hatten sich damals im Tübinger Schloss zu verantworten, ihnen wurden Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Sie waren Helfer bei einer der grausamsten Barbareien der NS-Diktatur in einem von sechs Vernichtungszentren. 10 654 Menschen wurden in Grafeneck vergast.
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