AMMERBUCH/TÜBINGEN. »Sie wissen alle, worum es geht. Der kleine Eiffelturm da draußen«, öffnete der Vorsitzende Richter Jürgen Kappeler die Gerichtsverhandlung in der Pfäffinger Turnhalle. Ein 46 Meter hoher Mobilfunkmast unmittelbar an der östlichen Ortsgrenze von Pfäffingen, der noch auf Tübinger Gemarkung steht, beschäftigte am Donnerstag drei Richter der 6. Kammer des Sigmaringer Verwaltungsgerichts bei einem Außentermin. Die von der Stadt Tübingen im September 2000 erteilte Baugenehmigung für den Mast sei aufgrund von unvollständigen Unterlagen nichtig, so der Vorwurf der Kläger gegenüber der Verwaltung. Die Klage wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen.
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