Aktuell Kreis Tübingen

Künstler wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilt

TÜBINGEN. Wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilte das Tübinger Amtsgericht am Mittwoch einen 58-jährigen Tübinger Künstler zu einer Geldstrafe von 1500 Euro. Er war im Dezember 2005 in seinem Atelier in der Tübinger Südstadt nicht sorgfältig genug mit Asche aus einem Brennofen umgegangen und hat nach Ansicht des Gerichts damit die Brandkatastrophe, bei der auf tragische Weise zwei Feuerwehrleute ums Leben kamen, ausgelöst. Die ursprüngliche Anklage der Staatsanwaltschaft auf fahrlässige Tötung hatte erst das Tübinger Landgericht und später das Stuttgarter Oberlandesgericht nicht zugelassen.

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