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Aktuell Vogelschutz

Hier ist in der Region Leinenpflicht für Hunde

Einschränkungen in zwei Gebieten

Hunde im Ort an der Leine. Foto: dpa
Hunde im Ort an der Leine.
Foto: dpa

ROTTENBURG. Das Landratsamt Tübingen hat zum Schutz seltener Vogelarten durch Allgemeinverfügung angeordnet, dass abseits von Wegen bestimmte Gebiete nicht betreten und befahren werden dürfen und Hunde an der kurzen Leine zu führen sind. Es handelt sich um ein rund 243 Hektar großes Gebiet zwischen dem Heuberg und der Kreisstraße Rottenburg–Wendelsheim sowie um ein rund 134 Hektar großes Gebiet zwischen der Landesstraße Wurmlingen-Rottenburg und dem Baggersee Bischoff.

Grauammern, Kiebitze und Rebhühner sind Bodenbrüter und deshalb besonders störungsempfindlich. Sie verlassen ihre Nester, sobald sich Reiter, Hunde, Radfahrer oder Spaziergänger nähern. Häufige Störungen führen zur Aufgabe der Brut. Die Schutzmaßnahme ist auf die Zeit von 1. April bis 15. Juli befristet. Jede Zuwiderhandlung wird als erhebliche Störung nach Paragraf 44 Absatz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz gewertet und als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Das Betretungs- und Befahrungsverbot gilt nicht für Bewirtschafter im Rahmen ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit. Die Allgemeinverfügung sowie eine Übersichtskarte ist unter www.kreis-tuebingen.de in der Rubrik »Bekanntmachungen« einsehbar. (a)