An ihr kommt fast niemand vorbei: Die Grundsteuer trifft Grundbesitzer und Mieter ebenso. Im April hat das Verfassungsgericht entschieden, dass das bisherige Berechnungsverfahren verfassungswidrig ist. Begründung: Die Berechnungsmethode sei völlig überholt und führe zu gravierender Ungleichbehandlung der Immobilienbesitzer. Jetzt muss möglichst schnell ein neues Modell her, doch die Materie ist kompliziert, und die Interessen sind höchst unterschiedlich
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