KUSTERDINGEN-JETTENBURG. Die Gartenlaube auf seinem Grundstück zwischen Waldrand und Lindenbach hatte sich Dirk Hailfinger nicht genehmigen lassen. Ein Nachbar machte das Landratsamt auf den Bau aufmerksam, woraufhin die Behörde einen Baustopp verhängte: Die rund 45 Kubikmeter große Hütte verstoße sowohl gegen bau- als auch naturschutzrechtliche Vorschriften. Sie bewirke ein »unproportioniertes, überdimensioniertes und disharmonisches Bild im Landschaftsschutzgebiet Härten« und muss abgerissen werden.
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