KREIS TÜBINGEN. Neue Fristen sind zu beachten bei der Abgabe der Steuererklärung. Nach einem Erlass des Bundesfinanzministeriums wird in Fällen, in denen ein Steuerberater mitwirkt, die Zeit für die Abgabe über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember verlängert. »Das hört sich zunächst gut an, aber es gibt im Erlass einen zweiten Halbsatz. Weitere Verlängerungen sind demnach praktisch nicht mehr möglich«, gab der Leiter des Tübinger Finanzamts, Walter Lebherz, beim Neujahrsempfang seiner Behörde bekannt.
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