KUSTERDINGEN. »Jetzt wird’s tricky«, kündigte Bürgermeister Jürgen Soltau bei der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses den letzten Tagesordnungspunkt an. Er meinte damit die Parkplatzprobleme, die derzeit bei zwei Gaststätten in Kusterdingen herrschen. Es muss dringend eine Lösung her, da waren sich alle im Gremium einig, und diese Lösung lautet wohl: Ablöse von Parkplätzen. Doch dies kann für die Betreiber der beiden Gaststätten sehr kostspielig werden, denn sie müssten 10.000 Euro pro Parkplatz an die Gemeinde zahlen.
Dies trifft vor allem die Gaststätte »Etna« in Kusterdingen. In diesem Gebäude sind neue Wohnungen entstanden, die noch genehmigt werden müssen. Auch ein Teil des Gastraums wurde in Wohnraum umgewandelt. Um die Genehmigung für den Umbau zu erhalten, muss der Eigentümer des Gebäudes nun acht Stellplätze nachweisen, die er aber nicht hat.
Keine Parkplätze für Gäste des Lokals
Dies hat auch Auswirkungen für den neuen Pächter der Gaststätte. Die fehlenden Parkplätze sorgen für Ärger im Ort, wie Adam Dürr (FWV) zu berichten wusste. Die Gäste parken nämlich häufig im Halteverbot vor dem Lokal oder stellen gegenüber auf den öffentlichen Stellplätzen am Klosterhof ihre Fahrzeuge ab. Auch Dürr selbst zeigte sich ungehalten über die gegenwärtigen Zustände vor dem Lokal.
Es handelt sich um ein neues Problem, denn früher einmal gab es diese Stellplätze. Der Hauseigentümer hatte dafür eine Fläche auf einem Grundstück in der Nähe gepachtet. Doch dieser Vertrag lief offenbar aus, auf dem Gelände wurde ein Wohnhaus errichtet, womit die Stellplätze wegfielen. Einen Ersatz dafür gibt es bisher nicht.
Acht Stellplätze fehlen
Der Eigentümer des Gebäudes könnte diese Stellplätze nun von der Gemeinde ablösen. Das heißt, er zahlt pro Stellplatz eine bestimmte Summe an die Gemeinde. Die wiederum verwendet das Geld dann beispielsweise für neue, öffentliche Parkplätze anderswo im Ort oder richtet Plätze mit Ladestationen für E-Autos ein. »So eine Ablöse ist etwa so wie ein Ablassbrief«, kommentierte die Leiterin des Bauamts, Zsuzsanna Schoser, die Situation.
Im Technischen Ausschuss war die Rede von 10.000 Euro Ablöse pro Stellplatz. Dies würde für den Hauseigentümer des »Etna« 80.000 Euro bedeuten. In einer ersten Stellungnahme wies er diese Forderung zurück. Im Gremium gab es deshalb einige Stimmen, die davon sprachen, dass die Gaststätte dann vielleicht schließen müsste.
Schwierige Suche nach einer Lösung
Bürgermeister Soltau sprach deshalb von »einer schwierigen Entscheidung« für den Technischen Ausschuss. Er selbst würde es sehr bedauern, »wenn wir das Etna verlieren«. Gaststätten seien doch wichtig für das soziale Leben im Ort.
Der Technische Ausschuss traf deshalb jetzt noch keine Entscheidung. Schoser nimmt nun noch einmal Kontakt mit dem Landratsamt auf. Außerdem will sie klären, wie viele neue Wohnungen es in dem Gebäude gibt. Auch Schoser wäre es wichtig, dass die Gaststätte nicht schließen muss. Sie hofft noch auf eine einvernehmliche Lösung.
Stellplätze für Wohneinheiten
Ein Bebaungsplan für ein Plangebiet gibt unter anderem vor, wieviele Stellplätze oder Garagen ein Bauherr pro Wohneinheit für sein Bauprojekt bereitstellen muss. Die jeweilige Gemeinde legt diese Anzahl in einer Satzung fest. Der Bauherr kann die notwendigen Stellplätze oder Garagen auf seinem Baugrundstück, auf einem Grundstück in zumutbarer Entfernung oder mit Zustimmung der Gemeinde auf einem Grundstück in der Gemeinde herstellen. Sind sie nicht auf seinem eigenen Grundstück, muss er die Stellplätze oder Garagen durch eine Baulast (dauerhafte Verpflichtung) absichern. (vit)
In der nächsten Sitzung des Technischen Ausschusses steht jedenfalls das Thema dann noch einmal auf der Tagesordnung. Diese Sitzung ist am Mittwoch, 5. Juni.
Aus Monteurswohnungen werden Lagerräume
Bei der Gaststätte »Löwen« in Wankheim ist das Problem nicht ganz so groß. Dort wurden im Untergeschoss mehrere Monteurswohnungen ohne vorherige Genehmigung eingerichtet. Die müssen nun noch nachgenehmigt werden. Doch dabei habe sich gezeigt, wie Schoser in der Sitzung erklärte, dass der zweite Rettungsweg für diese Wohnungen ausgerechnet über die notwendigen Stellplätze führt. Damit würden diese Stellplätze wegfallen und für den Hauseigentümer gibt es keine Möglichkeit, diese irgendwo anders auf dem Grundstück nachzuweisen.
Der Hauseigentümer müsste deshalb vier Stellplätze ablösen. Die 40.000 Euro sind ihm aber zu viel. In Gesprächen mit der Verwaltung gab es offenbar eine Einigung. Der Eigentümer nimmt drei Monteurswohnungen aus den Plänen heraus und wandelt sie zu Lagerräumen um. Damit wäre nur noch ein zusätzlicher Stellplatz notwendig. Und diese 10.000 Euro wär der Eigentümer des »Löwen« wohl bereit zu zahlen. (GEA)