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Fünf Jahre Haft für Ehemann wegen Totschlags

TÜBINGEN. Fünf Jahre Haft wegen Totschlags in einem minder schweren Fall – so lautet das Urteil des Landgerichts für einen 71-Jährigen aus Kirchentellinsfurt, der während einer Phase schwerer Depressionen im März dieses Jahres seine Frau tötete. Die Schwurgerichtskammer blieb damit unter der Forderung von Staatsanwältin Bettina Winckler, die für eine Strafe von acht Jahren plädiert hatte.

Foto: dpa
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