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Führerschein: Jahrgänge 1965 bis 1970 sind jetzt an der Reihe

Wer einen Führerschein besitzt, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss ihn umtauschen. Als Nächstes sind die Geburt
Wer einen Führerschein besitzt, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss ihn umtauschen. Als Nächstes sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 dran. Foto: Andreas Arnold
Wer einen Führerschein besitzt, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss ihn umtauschen. Als Nächstes sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 dran.
Foto: Andreas Arnold

TÜBINGEN. Im Zusammenhang mit der Pflicht zum Umtausch von Papierführerscheinen sind aktuell die Jahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe. Die Frist zum Umtausch endet zum 19. Januar 2024. Wer den Umtauschantrag persönlich stellen möchte, kann im Internet oder per Telefon einen Termin vereinbaren. Zusätzlich bietet die Führerscheinstelle am Dienstag, 31. Oktober, und am Dienstag, 28. November, jeweils von 7.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 15.30 Uhr terminfreie Umtauschtage an.

In diesem Fall sollten gegebenenfalls längere Wartezeiten eingeplant werden. Die Beantragung ist allerdings auch ganz unkompliziert per Post möglich. Dafür kann der Antrag heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Fälschungssicheres Muster

Für den Umtausch ist die Vorlage des alten Führerscheins, eines gültigen Ausweisdokuments sowie eines biometrischen Passbilds erforderlich. Bei postalischer Antragsstellung müssen Kopien (keine Originale) des alten Führerscheins und des Ausweisdokuments mitgeschickt werden. Der neue Führerschein wird dann per Post übersandt. Der Antrag samt Unterlagen ist in diesem Fall an das Landratsamt Tübingen, Führerscheinstelle, Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen zu senden.

Alter Führerschein kann behalten werden

Wer seinen neuen Führerschein dann per Post erhalten hat, schickt seinen alten Führerschein an die Führerscheinstelle; er kann dort auch entwertet und wieder zurückgegeben werden, falls man ihn behalten möchte. Die Umtauschgebühr beträgt in der Regel 25,30 Euro, beim Direktversand zusätzlich fünf Euro. Bezahlt wird entweder vor Ort im Landratsamt oder per Gebührenbescheid, welcher beim Direktversand per Post zugeschickt wird.

Nach der dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. (eg)