Aktuell Kreis Tübingen

»Es war kein Verdeckungsmord«

TÜBINGEN/NEHREN. Als die Schwurgerichtskammer, drei Männer und eine Frau, am Freitag in den Gerichtssaal 120 des Tübinger Landgerichtskammer kam, warteten rund 130 Zuhörer gespannt auf das Urteil im Bergmeir-Prozess. Es lautete: elf Jahre Haft wegen Totschlags. Damit war klar, die Kammer ist nicht den Argumenten von Staatsanwalt Thomas Trück gefolgt, der den 44-jährigen Angeklagten aus Ofterdingen wegen eines Verdeckungsmordes lebenslänglich hinter Gitter hatte sehen wollen.

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