TÜBINGEN. Für den psychiatrischen Gutachter Peter Winkler steht fest: Der 33-jährige Mössinger, der im April vergangenen Jahres auf der B 27-Baustelle bei Tübingen einen Mitbewohner so sehr verprügelte, dass er später starb, soll zunächst einmal in die Psychiatrie und danach erst in Haft. Winkler diagnostizierte bei dem Angeklagten eine mehrfache schwere Persönlichkeitsstörung. Sie habe zu einer »erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit« bei der Tat geführt.
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