Lebensmittelkontrolleure und Amtstierärzte haben 3.330 Prüfungen vorgenommen, von der Erzeugung über den Vertrieb bis zum Verkauf im Handel oder Gastronomie, von Schulmensen über Bäckereifilialen und selbst schlachtende Metzgereien bis zu Restaurantküchen und industrieller Lebensmittelproduktion. Damit wurden 43 Prozent der zu kontrollierenden Betriebe im Kreis Tübingen überwacht. Nur 43 Prozent? Nicht einmal die Hälfte? In der Tat scheint das nicht viel zu sein. Allerdings konzentrieren sich die Kontrolleure auf eher empfindliche Betriebe. Ein Auge auf einen Imbiss zu werfen ist wichtiger als einen Getränkemarkt zu überprüfen.
So waren etwa 60 Prozent Routineprüfungen. Darüber hinaus gab es weitere Kontrollen nach Beanstandungen. Bei 40 Prozent aller Kontrollen wurden Verstöße festgestellt, meist geringfügige Hygienemängel oder fehlerhafte Kennzeichnungen. Zwei Prozent der Kontrollen führten aber zu Sanktionen: 66 Bußgeld- und sieben Strafverfahren.WiederholungstäterNicht immer führt der Besuch der Kontrolleure zu Verbesserungen. So erhielt eine Gaststätte, die Anfang 2019 kontrolliert wurde, ein Bußgeld wegen Hygienemängeln. Als die Prüfer im Lauf des Jahres ein zweites Mal aufkreuzten, waren die Zustände noch schlimmer. Ein Trost für potenzielle Gäste: Der Betrieb wurde Ende 2019 abgemeldet. Eine andere Gaststätte, die schon 2018 aufgefallen war, wurde in monatlichem Abstand kontrolliert und fiel immer wieder auf. Weil Mängel trotz der Festsetzung eines Zwangsgelds nicht abgestellt wurden, leiteten die Kontrolleure ein Strafverfahren ein. In einer dritten Gaststätte entdeckten die Prüfer neben Hygienemängeln auch noch verdorbene Lebensmittel.
Eine weitere Beobachtung der Prüfer: Die Zahl der Produktrückrufe nimmt zu. So mussten die Tübinger im vergangenen Jahr 159 Rückrufe von Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen überwachen. Vier bundesweite Verfahren haben sie selbst eingeleitet.
Von Verbrauchern gingen 75 Beschwerden bei der Lebensmittelüberwachung ein, meistens wegen gesundheitlicher Probleme nach dem Essen. In den meisten Fällen waren die im Labor untersuchten Proben jedoch nicht zu beanstanden. Auch der Verdacht auf Pestizidbelastung wird häufig geäußert. Hier gab es aber keinen Fall, in dem gefährliche Rückstände nachgewiesen werden konnten. Andere Beschwerden beziehen sich auf mangelhafte Hygiene. So hatte ein Gast in einem Imbiss beobachtet, dass Schaschliksoße aus einer angeschimmelten Flasche über eine Wurst gegossen wurde. Bei der folgenden Kontrolle stellte sich heraus, dass das nur einer von vielen Mängeln war.
Eine gute Nachricht noch: 2019 gab es im Landkreis zwar Einzelerkrankungen nach dem Verzehr von verdorbenen Lebensmitteln, aber keinen Krankheitsausbruch bei mehreren Personen. (GEA)