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Bewährungsstrafe für Schläger vom Holzmarkt

TÜBINGEN. Es war »knapp am Rande«, wie Richter Martin Streicher am Montag bei der Urteilsverkündung erklärte, aber die 3. Große Jugendkammer des Tübinger Landgerichts gab dem Angeklagten noch eine Chance. Der 20-Jährige hatte am 24. Juli 2014 auf dem Tübinger Holzmarkt nach einem Streit einen Mann zusammengeschlagen und lebensgefährlich verletzt. Das Gericht verurteilte jetzt den Schläger wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Foto: dpa
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