Aktuell Wahlkampf

Belsener »Lädle« unfreiwillig Teil eines CDU-Werbespots

MÖSSINGEN. Wir wissen nicht was, wen oder ob überhaupt Inge Trautmann wählt, wenn am 13. März Landtagswahl in Baden-Württemberg ist. Das ist gut so, denn die Einhaltung des Wahlgeheimnisses ist ein wichtiger Grundsatz. Würde der nicht eingehalten, könnte man eine Wahl ganz oder teilweise im Wege der Wahlprüfung für ungültig erklären. Das steht so im Bundeswahlgesetz. Dort heißt es aber auch, dass der Wähler selbst grundsätzlich nicht verpflichtet ist, sein Wahlgeheimnis zu wahren. Er hat deshalb in der Zeit vor der Wahlhandlung freies Offenbarungsrecht über seine Stimmabgabe.

Guido Wolf zu Besuch im Belsener Lädle von Inge Trautmann. GEA-FOTO MERKLE
Guido Wolf zu Besuch im Belsener Lädle von Inge Trautmann. GEA-FOTO MERKLE
Guido Wolf zu Besuch im Belsener Lädle von Inge Trautmann. GEA-FOTO MERKLE

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